Achtung: 2-G-Plus-Regelung für alle externen Besucher*innen an allen Standorten der BWMK-Gruppe!

Gesundheitsschutz oberstes Gebot: Ab 20. Dezember Zutritt nur noch für Personen, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen tagesaktuellen Negativ-Test vorweisen können / Regelung vorerst bis 15. Januar 2022

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist für uns in der BWMK-Gruppe der Gesundheitsschutz aller Menschen oberstes Gebot.
Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens haben wir uns dazu entschlossen, dass ab Montag, 20. Dezember 2021, bei uns an ALLEN Standorten (inklusive Tochterunternehmen) die 2-G-Plus-Regelung für externe Besucher*innen gilt:
Dann dürfen wir nur noch Personen empfangen, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen tagesaktuellen Negativ-Test (POC oder PCR) vorweisen können.
Da an unseren Standorten Personen arbeiten bzw. betreut und begleitet werden, die vielfach dem vulnerablen Personenkreis angehören, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und setzen die 2-G-Plus-Regel um.
Dies gilt vorerst bis zum 15. Januar 2022.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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