Der Werkstatt-Rat
Ein Werkstatt-Rat vertritt die Interessen der Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Laut Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung sind Werkstätten verpflichtet einen Werkstatt-Rat zu haben, der von den Beschäftigten im Arbeitsbereich gewählt wird. Jeder Beschäftigte kann die Mitglieder des Werkstatt-Rates bei Problemen, Ideen oder Beschwerden ansprechen. Hierzu zählen alle Themen rund um den Werkstatt-Alltag und die Werkstatt-Arbeit, sowie die Themen Werkstatt-Ordnung, Arbeits- und Pausenzeiten, Weiterbildungen, Verpflegung, Umbau der Werkstatt sowie Feste und Ausflüge. Der Werkstatt-Rat - im BWMK sind es 11 gewählte Werkstatt-Räte - kommt zu Besprechungen darüber in regelmäßigen Treffen zusammen.
Cäcilie Kluth
1. Vorsitzende
Vor der Kaserne 6
63571 Gelnhausen
T 06051 - 9218-1079
E kluth.caecilie@bwmk.org oder wr@bwmk.org