Wohnen mit Familienanschluss

BWMK sucht Gastfamilien für Menschen mit Handicaps / Begleitung und Vergütung

Im Main-Kinzig-Kreis sei diese Wohnform noch relativ neu. „Es gibt jedoch entsprechende Nachfrage, und so suchen wir Interessierte, die sich vorstellen können, Wohnraum zur Verfügung zu stellen und einen Menschen mit Beeinträchtigung zu begleiten", unterstrich Willi Merx. Der Sozialpädagoge, der vielen als langjähriger Leiter der Wohnstätte Dr.-Rudolf-Pabst-Haus in Schlüchtern bekannt ist, betreut das Projekt „Begleitetes Wohnen in Familien“ im Auftrag des BWMK (Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.). „Als Sozialunternehmen, dass Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe in allen Lebensbereichen unterstützt, liegt uns natürlich auch das Thema Wohnen sehr am Herzen“, so Merx. Menschen mit Beeinträchtigungen hätten ebenso wie alle anderen Menschen auch unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich ihres Wohnumfelds. „Wir gestalten unser Angebot so, dass wir diesen unterschiedlichen Bedarfen möglichst entsprechen können“, so Merx. Beispielsweise sei die Anzahl an Plätzen im Betreuten Wohnen des BWMK in Schlüchtern, Gelnhausen und Hanau in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut worden.

Die Nachfrage nach Wohnraum „mit Familienanschluss“ soll künftig mit dem Angebot „Begleitetes Wohnen in Familien“ beantwortet werden. „Junge Erwachsene oder auch ältere Menschen mit Behinderung wünschen sich oft ihren eigenen Wohnraum. Während manche möglichst allein leben möchten, wollen andere lieber in Gemeinschaft wohnen“, so Merx. Selbstverständlich lernen sich Bewohner und potentielle Gastfamilien kennen. „Die Chemie entscheidet“, so Merx. Grundsätzlich gehe es darum, ein langfristiges Wohnverhältnis aufzubauen. Klappe das Zusammenleben jedoch nicht, könne es jederzeit beendet werden.

Das Begleitete Wohnen in Gast-Familien (BWF) ist eine vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) geförderte Form des Wohnens und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dadurch wird erwachsenen Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung die Möglichkeit gegeben, ihren Wunsch nach Lebensgestaltung in einem familiären Umfeld zu verwirklichen. Wertschätzender und respektvoller Umgang sowie Einfühlungsvermögen sind die Grundlage. Familien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen können Gast-Familie werden. Voraussetzung ist, dass für den Gastbewohner ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden kann.

Wenn interessierte Familien oder Einzelpersonen einen Menschen mit Beeinträchtigungen bei sich aufnehmen, bekommen sie eine Vergütung in Höhe von 1112,72 Euro pro Monat (Stand Januar 2019). „Die Beratung und Begleitung der Gastfamilien und -bewohner werden durch das BWMK sichergestellt“ erläuterte Merx. Möller sicherte zu, die Informationen über diese Wohnform in den Netzwerken der Stadt Schlüchtern bereit zu stellen.

Zurück