Lockerung der Betretungsverbote in Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten des BWMK

Neue Landesverordnung / BWMK bereitet sich auf Lockerungen vor / Weitere Öffnung wird voraussichtlich Mitte Juli in Kraft treten

Die aktuelle hessische Landesverordung sieht weitere Lockerungen der Betretungsverbote für Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen vor. Im BWMK bereiten wir uns darauf vor und öffnen die Angebote voraussichtlich ab Mitte Juli 2020. Den genauen Zeitpunkt teilen wir selbstverständlich rechtzeitig mit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialen Dienste oder die Werkstatt-Leitungen.

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