Kindertagesstätten des BWMK mit eingeschränktem Regelbetrieb

Ab morgen werden Kinder aller Personengruppen betreut, die laut Landesverordnung Anspruch darauf haben / Auch Vorschulkinder

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Die Personengruppen, die Anspruch auf Kinder-Notfallbetreuung haben, wurden durch die Landesregierung deutlich erweitert, so dass auch die Zahl der betreuten Kinder in den drei Kitas des BWMK in Schlüchtern, Linsengericht-Altenhaßlau und Maintal  ab 03. Juni 2020 steigt. Nächstes Ziel ist die Erweiterung der Gruppen, sofern die Schutzkonzepte an den Standorten es zulassen.

Laut Landesverordnung haben folgende Gruppen einen Anspruch auf Kita-Betreuung:

  • Kinder, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufnimmt,
  • Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil zu einer der in der 2. Corona-VO festgelegten Berufsgruppen gehört,
  • Kinder von berufstätigen und studierenden Alleinerziehenden,
  • Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden an Fachschulen (mit Präsenzpflicht),
  • Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist,
  • Kinder mit Behinderung sowie
  • Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.

Alle Eltern und Alleinerziehenden wurden bereits vom BWMK informiert.

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