Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten setzt sich für bessere Einkommenssituation der Beschäftigten ein

Stellungnahme zur Lohn-Debatte am heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Schon seit geraumer Zeit ist das Entgeltsystem in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Durch verschiedene aktuelle Beiträge in Print- und digitalen Medien hat sich die Debatte verschärft. Auch bei der jüngsten Werkstätten-Messe am 14. und 15. April wurde die Einkommenssituation von Werkstatt-Beschäftigten breit diskutiert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte dazu, dass bei der Reform des Entgeltsystems insbesondere auch InteressenvertreterInnen der Werkstatt-Beschäftigten beteiligt werden müssen. Am heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) erneut zu dem Thema Stellung genommen.

„Wir setzen uns dafür ein, ein zukunftsfähiges Entgeltsystem für Werkstattbeschäftigte in Deutschland zu schaffen“, sagt Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM). Zum ‚Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen‘, der seit 1992 jährlich am 5. Mai stattfindet, macht er auf die zielgerichtete Arbeit des Verbandes aufmerksam. „Um beim Arbeitsleben von Gleichstellung sprechen zu können, muss sich die Einkommenssituation für Menschen, die in den Werkstätten arbeiten, umfassend verbessern. Dafür arbeiten wir als Verband eng in einer Steuerungsgruppe mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen.“
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann. Dafür wurde vom BMAS eine Studie in Auftrag gegeben, in der Werkstätten und Werkstattbeschäftigte zur Einkommenssituation befragt werden sollen. Der Abschlussbericht der Studie muss bis Ende 2023 vorliegen. Ein Zwischenbericht ist zum 30. Juni 2021 zu erwarten und die öffentliche Diskussion der Ergebnisse soll ab Herbst 2022 erfolgen.
(Quelle: www.bagwfbm.de)

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