Betretungsverbote für Werkstätten, Berufsbildungsbereich, Tagesförderstätten und Tagesstätten weitgehend aufgehoben

Öffnung der BWMK-Betriebe und Angebote ab 13. Juli / Werkstatt-Beschäftigte und NutzerInnen werden gebeten, sich zurückzumelden

Sehr geehrte MitarbeiterInnen, gesetzliche BetreuerInnen,
Eltern und Angehörige,

das hessische Ministerium für Soziales und Integration informiert, dass die nächste Lockerungsstufe in Kraft tritt. Die nachfolgenden Planungen betreffen die MitarbeiterInnen der Werkstätten / Tagesförderstätten / Tagesstätten und den Berufsbildungsbereich (nachfolgend „Betrieb“ genannt). Derzeit ist folgendes geplant:

Die noch bestehenden Betretungsverbote für den Betrieb werden weitgehend aufgehoben. Folgende Ausnahmen bestehen weiter:

 

  1. Wenn MitarbeiterInnen oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht mehr als 14 Tage vergangen sind, darf der Betrieb nicht betreten werden.
  2. MitarbeiterInnen, die nicht in der Lage sind (auch nicht mit den üblichen Unterstützungsleistungen), die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, können den Betrieb weiterhin nicht betreten.
  3. MitarbeiterInnen, die zu den Risikopatienten gehören, können auf Antrag und mit ärztlichem Attest vom Besuch der Werkstatt, der Tagesförderstätte oder der Tagesstätte freigestellt werden. Das gilt auch, wenn Personen, die im gleichen Hausstand leben zu den Risikopatienten zählen. Als Risikopatienten gelten Personen, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind.

 

Was heißt das für Sie?
Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob Sie ab 13. Juli wieder in den Betrieb kommen wollen, oder ob das aus den oben genannten Gründen nicht möglich ist. Sobald Sie sich zurückgemeldet haben, informieren wir Sie unter Berücksichtigung des Schutzkonzepts über den genauen Zeitpunkt ihrer Arbeitsaufnahme.

Wesentliches aus unserem Hygiene- und Schutzkonzept auf dem Arbeitsweg und vor Ort im Arbeitsbereich:
Das BWMK hat ein Hygiene-/Schutzkonzept für den Weg zur Arbeit, den Arbeitsplatz und die zugehörigen Sozialräume umgesetzt, welches den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) folgt. Unter anderem beinhalten dieses:

  • Maskentragen im Verkehrsmittel
  • Maskentragen auf den Fluren
  • Einhaltung Hygienestandards
  • Einhaltung Abstandsregeln in der Werkstatt


Eine entsprechende Unterweisung für die Beschäftigten ist vorbereitet und findet am ersten Arbeitstag statt. Wiederholungen sind vorgesehen.

 

Umkleidemöglichkeiten / Mahlzeiten:

Wenn es Ihnen möglich ist, kommen Sie bitte direkt in Ihrer Arbeitskleidung zur Arbeit, denn die Nutzung der Umkleideräume ist einschränkt.
Die Frühstücks- und Getränkeausgabe ist auf ein kleines Angebot reduziert. Bitte bringen Sie Ihr Frühstück und Getränke möglichst von zu Hause mit.
Das Mittagessen wird Ihnen in der Kantine, die auch nach dem Hygiene-/Schutzkonzept ausgerichtet ist, weiter angeboten.

 

Auch für die Tagesförderstätten liegt ein entsprechendes Hygiene-/Schutzkonzept vor. Die genauen Inhalte werden mit Ihnen besprochen, die Angestellten der Tagesförderstätte setzen sich mit Ihnen in Verbindung.

 

  • Ab dem 01. Juli 2020 werden wir den Teilnehmern am Präsenzbetrieb das Mittagessen wieder in Rechnung stellen.
  • Um ein mögliches Infektionsrisiko zu erkennen, ist eine tägliche Temperaturmessung beim Betreten der Betriebsstätte Pflicht.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Betriebsleitung, den Sozialen Dienst bzw. die Teilhabebegleiter der Tagesstätten oder Ihren Bildungsbegleiter, Lotsen.

 

Zur Planung der Beförderung und sonstigen Organisation ist es hilfreich, wenn Sie dem Sozialen Dienst oder den Teilhabebegleitern der Tagesstätten, Ihrem Bildungsbegleiter oder Lotsen eine schnellstmögliche Rückmeldung geben, ob Sie unter Einhaltung der oben genannten Kriterien den Betrieb ab 13. Juli 2020 aufsuchen werden.

 

Wir hoffen, dass wir Sie bald alle wieder im BWMK begrüßen können.
Bleiben Sie gesund!

 

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