Arbeit ohne Barrieren

Integrationsfachdienste im Main-Kinzig-Kreis kooperieren, um Beratung weiter zu verbessern

Integrationsfachdienste (IFD) beraten Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen rund um Fragen zu Arbeit und Behinderung. Durch eine enge Kooperation bündeln die IFD des Main-Kinzig-Kreises seit einiger Zeit ihre Kräfte für noch bessere Beratungsleistungen.

IFD? Was ist das denn? Eigentlich kennt man diese Abkürzung nicht unbedingt. Zumindest dann nicht, wenn man damit im Berufsleben nicht vielleicht schon mal Kontakt hatte. Der IFD, das ist der Integrationsfachdienst, eine Beratungsstelle im Auftrag des hessischen Integrationsamts, das wiederum dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) angegliedert ist. Die Aufgaben des IFD sind im Sozialgesetzbuch IX geregelt: Er steht mit professionellen Beratern bei allen Fragen zum Thema Behinderung und Arbeitsleben zur Verfügung. Die Mitarbeiter des IFD beraten, vermitteln und unterstützen schwerbehinderte Menschen, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Integrationsteams, wie zum Beispiel Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- oder Personalräte.

Ansprechpartner:innen zum Thema Arbeit und Behinderung
Im Main-Kinzig-Kreis gibt es zwei IFD in unterschiedlicher Trägerschaft: Der IFD des BWMK (Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.), dessen Hauptsitz sich in Gelnhausen befindet und der IFD des Internationalen Bundes (IB) mit Hauptsitz in Hanau. Diese beiden Integrationsfachdienste kooperieren seit einigen Monaten eng miteinander und sind somit für alle Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen der Region ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen, die Arbeit und Behinderung betreffen.

„Unsere Integrationsfachdienste arbeiten vertrauensvoll zusammen“, so Karin Schäfer vom IFD des IB in Hanau und Eric Jones vom IFD des BWMK. „Wir treffen uns regelmäßig, um uns zum Beispiel über aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt auszutauschen. Einen Menschen mit Behinderung im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen, ist dabei eine unserer Aufgaben.“ Dies sei aber nur ein Teilbereich der alltäglichen Arbeit, betont Schäfer weiter. „Hauptthema unserer Arbeit ist die Beratung zu möglichen Unterstützungsleistungen von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgebern. Wir beraten allparteilich bei konkreten Fragestellungen des einzelnen Mitarbeiters, beispielsweise zum besonderen Kündigungsschutz, geben Hinweise zu finanziellen Fördermöglichkeiten und klären über Abläufe und Ansprechpartner beim Stellen von Anträgen auf."

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung erhalten
Eric Jones vom IFD des BWMK gibt ein Beispiel: „Eine 48-jährige Pflegefachkraft kam zu mir in die Beratung und schilderte, dass sie ihre Tätigkeit auf einer chirurgischen Station aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr ohne Schmerzen ausüben kann. Sie konnte Patienten nicht mehr schmerzfrei lagern, mobilisieren, geschweige denn Betten schieben.“ Jones schildert weiter, dass im gemeinsamen Gespräch mit dem Arbeitgeber eine interne Umbesetzung in einen anderen Bereich des Krankenhauses besprochen und geplant wurde. „Meine Klientin konnte sehr genau benennen, welche Aufgaben sie sich noch zutraut und welche nicht. Zusammen mit dem Arbeitgeber wurde dann überlegt, welche Stationen aufgrund der Einschränkungen für sie in Frage kommen könnten. Natürlich müssen hierbei auch die Rahmenbedingungen des Arbeitgebers Berücksichtigung finden.“

„Dass Gespräche wie dieses hilfreich sind, liegt auf der Hand. So kann dadurch im besten Fall ein Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung erhalten werden und der Arbeitgeber muss sich nicht auf die schwierige und zeitaufwendige Suche nach neuem Personal machen“, führen die Berater aus.

Generell sind alle Gespräche vertraulich, da die Mitarbeiter beider Dienste der Schweigepflicht unterliegen. Kosten entstehen auch keine. Die Refinanzierung des Beratungsangebotes der IFD erfolgt über die unterschiedlichen Rehaträger.

Die Klientin von Eric Jones arbeitet nun seit kurzem im Patientenmanagement. Dort hat sie einen Arbeitsplatz, an dem sie trotz ihrer Erkrankung ohne Schmerzen und Beeinträchtigungen arbeiten kann, und der Arbeitgeber konnte intern eine Umbesetzung vornehmen, ohne aufwendiges Bewerbungs- und Einarbeitungsverfahren. Somit entstand eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

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