Das Betretungsverbot der Werkstätten wurde bis zum 5. Juli 2020 verlängert!

Landesregierung ändert Betretungsverbot für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten

Die Werkstätten und Arbeitsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen nehmen stufenweise den Betrieb auf - unter Beachtung eines strengen Schutzkonzepts.
Dennoch dürfen noch nicht alle Beschäftigten wieder ihre Tätigkeit aufnehmen. Gesundheitsschutz steht weiterhin an oberster Stelle, daher hat die Landesregierung das Betretungsverbot für folgende Personengruppen bis zum 5. Juli 2020 verlängert:

Die Betretungsverbote gelten weiterhin für Beschäftigte, die
-in einer besonderen Wohnform leben
-das 60. Lebensjahr vollendet haben
-Risikopatienten sind
-Hygiene- und Abstandregeln auch mit Unterstützung nicht einhalten können
-Verdacht auf Covid-19 (auch bei Angehörigen des Hausstandes) haben oder in Kontakt (innerhalb der letzten 14 Tage) mit erkrankter Person standen
-oder in Werkstatt oder im Arbeitsbereich meldepflichtiges Infektionsgeschehen vorliegt

Für Tagesförderstätten gilt das Verbot noch, wenn die Person
-in einer besonderen Wohnform lebt
-bei ihren Erziehungsberechtigten, Eltern oder anderen Angehörigen wohnt und ihre Betreuung sichergestellt ist
-allein oder in Wohngruppen wohnt und sich selbständig versorgen kann oder eine Betreuung erhält
-Verdacht auf Covid-19 (auch bei Angehörigen des Hausstandes) hat oder in Kontakt (innerhalb der letzten 14 Tage) mit erkrankter Person stand
-oder in der Einrichtung ein meldepflichtiges Infektionsgeschehen vorliegt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Sozialen Dienste, Teilhabe- oder BildungsbegleiterInnen. Vielen Dank!

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