Corona-Schutz Hessen / Das gilt für Werkstätten, Tagesförderstätten, Tagesstätten und Berufsbildungsbereich des BWMK / Aktueller Überblick
Vorerst bis zum 30. November 2020 gelten strengere Bestimmungen, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen
Auf unseren Informationskanälen und im persönlichen Gespräch halten wir die Menschen, die in der BWMK-Gruppe beschäftigt sind oder eines unserer Angebote nutzen, sowie Angehörige und gesetzliche BetreuerInnen
über die aktuelle Situation auf dem Laufenden.
Hier finden Sie das aktuelle Anschreiben zu den geltenden Corona-Schutzregeln in Werkstätten, Tagesförderstätten. Tagesstätten und Berufsbildungsbereich des BWMK:
Aktuelle Corona-Regeln in den Arbeits- und Bildungsangeboten des BWMK