Betretungsverbot für Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten nach wie vor in Kraft

Bis vorerst Ende April noch keine Lockerung der Corona-Vorschriften in Sicht

Zum Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesförderstätten und Tagesstätten hat sich die Landesregierung derzeit noch nicht geäußert.
Wir gehen nach jetzigem Stand davon aus, dass es bis mindestens Ende April 2020 bestehen bleibt.
Wir informieren Sie zeitnah über Änderungen.

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