Betretungsverbot für Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten gilt bis vorerst 10. Mai 2020

Wir informieren umgehend, sobald eine schrittweise Öffnung der Standorte vollzogen werden kann

Die Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten des BWMK bleiben gemäß Landesverordnung bis vorerst 10. Mai 2020 geschlossen.
Sobald eine schrittweise Öffnung ermöglicht wird, informieren wir Sie umgehend.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Sozialen Dienste beziehungsweise Vorgesetzten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

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