Betretungsverbot bleibt vorerst bis 03. Mai 2020 in Kraft

Notfall-Betreuung weiterhin möglich / Personal stellt Auftragsabwicklung sicher

Das Betretungsverbot für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten des BWMK bleibt vorerst bis 03. Mai 2020 bestehen, das wurde nun auch seitens des Landes bestätigt. Der Organisationsstab des BWMK bewertet die Lage täglich neu und wird rechtzeitig informieren, wie sich die Lage hinsichtlich der Arbeitsangebote für Menschen mit Beeinträchtigungen entwickelt. Die Notfall-Betreuung für Menschen, die darauf Anspruch haben, wird nach wie vor gewährleistet. Auch Kunden und Geschäftspartner des BWMK können sich auf die Auftragserfüllung verlassen - das Personal der Werkstätten, unterstützt von weiteren Kräften des BWMK, führt derzeit die Arbeiten aus. Das Spektrum reicht von Holz- und Metallverarbeitung über Scandienstleistungen, Aktenvernichtung und Wäscheservice bis hin zu Landwirtschaft.

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