Betretungsverbot bleibt vorerst bestehen

Auch in der Woche nach dem 10. Mai 2020 noch keine schrittweise Öffnung der Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten

Liebe Werkstatt-Beschäftigte, Angehörige und gesetzliche BetreuerInnen,

eine Lockerung des Betretungsverbotes für Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten ist derzeit noch nicht angekündigt.
Dennoch bereiten sich die Arbeitsbereiche darauf vor, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine schrittweise Öffnung zu vollziehen.
Wir werden alle Beteiligten frühzeitig informieren!
Wir danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Die Notfall-Betreuung in den Arbeitsbereichen ist nach wie vor gewährleistet.

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