Besuche in den Wohnbereichen des BWMK unter strengen Auflagen möglich

BesucherInnen müssen Hygiene- und Schutzregeln einhalten / BWMK bereitet spezielle Besuchsbereiche vor

Ein Besuch der BewohnerInnen in den Wohnbereichen des BWMK ist für viele Angehörige, Freunde oder gesetzliche BerteuerInnen bereits lang ersehnt. Das Besuchsverbot zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Corona-Virus wurde bislang von allen Beteiligten mit Sorgfalt und Umsicht beachtet, dafür herzlichen Dank!

Nun gibt es seit 4. Mai 2020 eine Lockerung des Besuchsverbotes: Es ist möglich, eine/n Bewohner/in pro Woche für eine Stunde zu besuchen. Das BWMK hat dafür ein Schutz- und Hygienekonzept vorbereitet.
Dieses muss von den BesucherInnen befolgt werden. Zusätzlich werden spezielle Besuchsbereiche eingerichtet, um die Umsetzung der Schutzvorkehrungen zu gewährleisten.

Besuche müssen im Vorfeld mit dem jeweiligen Wohnbereich telefonisch vereinbart werden!

Wir weisen freundlich darauf hin, dass BesucherInnen aut Verordnung des Landes Hessen beim Besuch einer/eines Bewohners/Bewohnerin in den Wohnbereichen des BWMK einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Eine Alltagsmaske aus Stoff ist nicht ausreichend.

Professioneller Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken) kann zum Beispiel in Apotheken erworben werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer das Tragen eines solchen zugelassenen Mund-Nasen-Schutzes während des Besuchs in der Einrichtung unterlässt. Das Begehen einer Ordnungswidrigkeit ist mit Geldstrafe bedroht.

Ein Besuch ist nicht möglich:

  • wenn der Besucher/die Besucherin an einer Atemwegsinfektion leidet
  • oder binnen der letzten 14 Tage aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder einem vom RKI festgelegten Risikogebiet innerhalb Deutschlands nach Hessen eingereist ist.

Ferner gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.

Wir danken allen für Ihre Unterstützung und Ihr umsichtiges Verhalten!

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